Die komplette Bandbreite der ambulanten Pflege
Mit unserem Team können wir Ihnen die komplette Bandbreite der ambulanten Pflege anbieten. Wir stehen Ihnen mit der bestmöglichen Hilfe zu Seite, damit Sie gemeinsam mit uns und ggf. Ihren Angehörigen eine optimale Lösung finden, die es Ihnen ermöglicht weiterhin eigenständig und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihren Besuch und besprechen gerne mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich Ihre Situation und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Unsere Leistungen im Überblick
Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihren täglichen Abläufen? Dann können wir Ihnen im Rahmen der ambulanten Kranken- und Altenpflege jederzeit folgende Leistungen anbieten.
- Körperpflege: Hilfestellung beim Baden, Waschen, Rasieren, Frisieren, Zahn- und Hautpflege, etc.
- Ernährung: Mundgerechte Zubereitung der Mahlzeiten, Hilfe beim Essen, etc.
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, Lagern, Hilfe bei der Tagesstrukturierung und beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte, etc.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Staubwischen, Abwaschen, Müll entsorgen, Wäsche
Dieser Leistungskatalog ist nicht abschließend
Wir beraten Sie umfassend über Leistungen der Pflegeversicherung und erledigen sämtliche Formalitäten, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen wollen. Wir begleiten Sie in dem gesamten Verfahren zur Erlangung eines Pflegegrades. Dies beinhaltet die Antragstellung und die Begleitung bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Sprechen Sie uns gerne mit Ihren individuellen Wünschen an, damit wir Ihnen bedarfsgerecht zur Seite stehen können.
Wenn Ihr Arzt Ihnen medizinische Behandlungen verordnet, die ambulant durchgeführt werden können, übernehmen wir die Durchführung dieser Behandlungen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt. Ebenso kümmern wir uns auch um die notwendige Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse.
Im Rahmen dieser Behandlungspflege übernehmen wir z.B. die Medikamentengabe, Blutzuckerkontrollen, Verbandswechsel, Kompressionsstrümpfe und -verbände, Injektionen, etc.
Diese Leistungen werden in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen und haben auch keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld.
Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns an.
Sie haben als Versicherter immer dann einen Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushalts wegen
- einer Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V),
- einer medizinischen Vorsorgeleistung (§ 23 Abs. 2 und 4 SGB V),
- einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter (§ 24 SGB V),
- häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V),
- einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (§ 40 SGB V) oder
- einer medizinischen Rehabilitationsleistung für Mütter oder Väter (§ 41 SGB V)
nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann.
Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.
Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Sie erhalten auch dann Haushaltshilfe, soweit Ihnen wegen Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Die Haushaltshilfe umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe auf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Sie kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Antrag auf Haushaltshilfe kann bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden.
Sprechen Sie uns bei Fragen selbstverständlich an.
Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI. Damit besteht ein Anspruch im Wert von 125,00 EUR.
Hierbei handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der/des pflegenden Angehörigen/Lebenspartners bzw. Pflegepersonen ausgerichtet sind. Dieses Angebot erstreckt sich auf spezielle Hilfen der allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung bzw. tagesstrukturierender Maßnahmen, jedoch nicht für körperbezogene Maßnahmen.
Darunter kann die Begleitung zu Ärzten genauso gefasst werden, wie die Hilfe beim Einkauf und das Spazierengehen und andere soziale Betreuung.
Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen auch hier.
- Beratung von pflegenden Angehörigen
Wir beraten auch Sie als pflegenden Angehörigen umfassend bei allen Fragen, die die Pflege und Versorgung betreffen. Wir unterstützen Sie u.a. bei der Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen und bei der Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
Verbraucherzentrale
- Pflegefachberatung
Auf Wunsch kann ein Pflegefachberater Sie bei Ihnen zu Hause kostenlos beraten.
- praktische Übung pflegerischer Tätigkeiten in Ihrer häuslichen Umgebung
- Beantragung und Einsatz der geeigneten Pflegehilfsmittel für Ihre Angehörigen
- Beratung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung
- Unterstützung/Hilfe bei der Vorbereitung einer Entlassung eines pflegebedürftigen Angehörigen aus dem Krankenhaus
Dieses Angebot ist ein Zusatzservice der Pflegekassen und daher für Versicherte und deren Angehörige kostenlos.
Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin mit uns.
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Jeder Pflegebedürftige, der Pflegegeld bezieht,hat bei Pflegestufe 2 und 3 halbjährlich einmal sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Wir als Pflegedienst bestätigen die Durchführung dieses Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse und übermitteln die bei dem Besuch ermittelten Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung teilen wir diese auch der Pflegekasse mit.
Sie können jederzeit einen Beratungseinsatz mit uns vereinbaren.
Wenn Ihre Pflegeperson Entlastung braucht oder verhindert ist, erbringen wir auch Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI. Diese wird zusätzlich zum Pflegegeld und den Leistungen, die wir als Pflegedienst erbringen, bereit gestellt. Diese Leistungen können dann kurzfristig und vorübergehend oder regelmäßig genutzt werden.
In der Summe stehen Ihnen 1612,00 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung.
- Rollstuhlfahrer
Wir sind besonders spezialisiert auf Rollstuhlfahrer, die einen erhöhten Pflegebedarf haben und mehr Zeit für ihre täglichen Verrichtungen benötigen.
- Medikamentenservice
Gerne kümmern wir uns darum, dass Ihre Medikamente immer rechtzeitig bestellt werden und übernehmen die Kommunikation mit der Krankenkasse und den Ärzten. Im Rahmen des § 37 SGB V bieten wir Ihnen hierzu an, dass wir Ihre Medikamente für Sie stellen und bei Bedarf auch verabreichen
- Organisation von Hilfsmitteln
Wir informieren Sie über den Nutzen der für Sie geeigneten Heil- und Hilfsmittel, beraten Sie über den Beschaffungsweg und erledigen auch hier alle Formalitäten für Sie.
Folgende Institutionen tragen in der Regel zumindest einen Teil der Kosten der Leistungen.
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Sozialämter
- Berufsgenossenschaften
- Beihilfestellen u.a.
Informationen zu den Pflegegraden
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich hauptsächlich auf folgende Stadtteile: Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Hamburg-Altstadt, Lurup, Neustadt, Othmarschen, Ottensen, Sternschanze und St. Pauli. Auf Anfrage besuchen wir Sie auch darüber hinaus.
Sie haben noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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